Allgemeine Einlösebedingungen

Hier finden Sie die Einlösebedingungen für Ihre MitarbeiterCARD und Ihren MitarbeiterBON
Hier finden Sie die Einlösebedingungen zu Ihrem Universal-Geschenkgutschein (u.a. ShoppingBON, TankBON, BonusBON)
Hier finden Sie die Einlösebedingungen für BONAGO Erholungsbeihilfe Produkte ErholungsBON / ErholungsCARD

Allgemeine Einlösebedingungen
für BONAGO MitarbeiterBON /MitarbeiterCARD

Jeder BONAGO MitarbeiterBON/MitarbeiterCARD enthält zur eindeutigen Identifizierung einen individuellen Gutschein-Code. Der BONAGO MitarbeiterBON/MitarbeiterCARD kann ausschließlich bei BONAGO in Zielgutscheine eingelöst werden.

Der MitarbeiterBON ist ein Jahr ab Ausstellungsdatum gültig. Bei einmaliger Aufladung ist das Guthaben auf der MitarbeiterCARD für den Mitarbeiter 12 Monate ab Aufladedatum verfügbar. Bei Wiederaufladung/en innerhalb von 12 Monaten verlängert sich die jeweilige Gültigkeit des zu dem Zeitpunkt der Wiederaufladung verfügbaren Guthabens um je 12 Monate. Sofern Wiederaufladungen erfolgen, sind die Aufladebeträge jeweils maximal 36 Monate verfügbar.

Bei Einlösung von BONAGO MitarbeiterBON/MitarbeiterCARD in Zielgutscheine behält BONAGO sich vor, die Stückelung der von Empfänger bestellten Zielgutscheine zu ändern, um Bestellungen im Sinne des Empfängers zeitnah abwickeln zu können. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf die Verfügbarkeit eines spezifischen, explizit auch werblich ausgelobten Zielgutscheins aus dem Zielgutscheine-Portfolio.

Eine Haftung von BONAGO gegenüber Erwerbern und Empfängern für Verlust oder Nichtgebrauch der BONAGO MitarbeiterBON/MitarbeiterCARD bzw. der Zielgutscheine ist ausgeschlossen, eine Pflicht, gegebenenfalls Ersatz- BONAGO MitarbeiterBON/MitarbeiterCARD bzw. Zielgutscheine zur verschicken, besteht für BONAGO ausdrücklich nicht.

BONAGO MitarbeiterBON/MitarbeiterCARD bzw. Zielgutscheine sind von der Rückgabe ausgeschlossen. Ein nachträglicher Umtausch bereits erfolgter BONAGO MitarbeiterBON/MitarbeiterCARD bzw. Zielgutscheine in andere Gutscheinwerte ist nicht möglich; eine Barauszahlung von BONAGO MitarbeiterBON/MitarbeiterCARD bzw. Zielgutscheine bzw. von Restguthaben ist ausgeschlossen. Eventuelle Restguthaben der BONAGO MitarbeiterBON/MitarbeiterCARD sind automatisch bis zum Ablaufdatum des BONAGO MitarbeiterBON/MitarbeiterCARD dem Gutscheinkonto gutgeschrieben und können jederzeit digital durch Eingabe des Gutschein-Codes vom Empfänger eingesehen werden.

Für die Einlösung der Zielgutscheine bei Zielgutscheinanbietern gelten grundsätzlich die aktuellen rechtlichen Vorgaben; die individuelle Gültigkeit der Zielgutscheine legt jedoch der Zielgutscheinanbieter fest. BONAGO hat hierauf keinen Einfluss.

Im Rahmen der Einlösung der MitarbeiterCARD kommt ein Rechtsverhältnis zwischen BONAGO und dem Mitarbeiter zustande. Der Mitarbeiter erwirbt einen Zielgutschein gegen Einlösung des Guthabens auf der MitarbeiterCARD. BONAGO überträgt an den Mitarbeiter das mit dem Zielgutschein verbundene Bezugsrecht gegenüber dem Gutscheinpartner. BONAGO hat hier für die Existenz des Bezugsrechts einzustehen.

Den Zielgutschein kann der Mitarbeiter dann bei dem Gutscheinpartner einlösen. Im Rahmen der Einlösung des Zielgutscheins kommt ein Kaufvertrag zwischen dem Gutscheinpartner und dem Mitarbeiter über eine Ware zustande, wobei als Kaufpreis die Einlösung des Zielgutscheins akzeptiert wird. Der Gutscheinpartner hat für die ordnungsgemäße Erfüllung des Kaufvertrags einzustehen.

Für alle BONAGO Gutscheinprodukte gilt, dass grundsätzlich kein Anspruch auf Rücknahme besteht. Bei Dienstleistungen im Bereich der Freizeitgestaltung mit fixiertem Leistungszeitpunkt liegt kein Fernabsatzgeschäft gemäß § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB vor, sodass kein Widerrufs- oder Rückgaberecht besteht.

BONAGO haftet bei ihrer Tätigkeit für schuldhaft verursachte Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie in Haftungsfällen nach dem Produkthaftungsrecht unbeschränkt. Für Schäden an sonstigen Gütern gilt: BONAGO haftet bei Vorsatz im Umfang unbeschränkt oder bei grober Fahrlässigkeit ebenfalls unbeschränkt, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung sonst auf den vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden beschränkt, wenn nur unwesentliche Vertragspflichten verletzt wurden. Im gleichen Umfang ist die Haftung bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten begrenzt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haftet BONAGO nicht. Soweit die Haftung von BONAGO ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung eingeschalteter Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

BONAGO haftet nicht für Störungen, die durch außerhalb ihres Einflussbereiches liegende Umstände verursacht werden. Dies gilt insbesondere für Beeinträchtigungen, die auf Ausfall oder Störung des Telekommunikationsnetzes und der Stromversorgung zurückzuführen sind. Weiterhin übernimmt BONAGO keine Haftung für die Richtigkeit im Internet angegebener Daten sowie für die technische Störungsfreiheit des Internetangebots.

Im Falle der Unwirksamkeit von Regelungen dieser AGB wird die Wirksamkeit des Vertrages oder die der AGB im Übrigen nicht berührt.

Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Einlösung von MitarbeiterBON / MitarbeiterCARD, wird, soweit der Erwerber Vollkaufmann oder Person des öffentlichen Rechts ist, München als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

Es kommt ausschließlich deutsches Recht zur Anwendung. Erfüllungsort für die Zurverfügungstellung der BONAGO–Universalgutscheine und für alle Zahlungen ist München.

Allgemeine Einlösebedingungen
für BONAGO Universal-Geschenkgutscheine

Mit der Einlösung von BONAGO Universal-Geschenkgutscheinen akzeptiert der Inhaber oder Empfänger eines Gutscheins (nachfolgend: Empfänger) die folgenden Einlösebedingungen der BONAGO Incentive Marketing Group GmbH, Geschäftsanschrift Werinherstr. 91, 81541 München, Handelsregister B 221842, Handelsregister Amtsgericht München, Geschäftsführer Mark Gregg (nachfolgend: BONAGO). Der aktuelle Stand dieser Einlösebedingungen ist stets abrufbar unter https://bon-einloesen.de/einloesebedingungen.html und kann jederzeit ausgedruckt werden.

Jeder BONAGO Universal-Geschenkgutschein enthält zur eindeutigen Identifizierung einen individuellen Gutschein-Code. Dieser darf vom Empfänger weder geändert noch kopiert werden. Der BONAGO Universal-Geschenkgutschein kann durch Eingabe oder Nennung des auf dem Universal-Geschenkgutschein enthaltenen Codes in Akzeptanzpartner- Geschenkgutscheine eingelöst werden.

BONAGO Universal-Geschenkgutscheine sind drei Jahre ab Ausstellungsdatum einlösbar. Der Versand der Akzeptanzpartner-Geschenkgutscheine erfolgt in digitaler Form (Onlinecode oder PDF Gutschein) innerhalb von 24 Stunden nach Einlösung der BONAGO Universal-Geschenkgutscheine an die angegebene E-Mailadresse. Wird der BONAGO Universal-Geschenkgutschein gegen Akzeptanzpartner-Geschenkgutscheine aus Papier oder Plastik eingelöst, erfolgt der Versand in der Regel innerhalb von 3 Werktagen nach der Einlösung.

Der BONAGO Universal-Geschenkgutschein kann in unseren Geschäftsräumen in Deutschland, im Internet unter bon-einloesen.de, per Fax und auch telefonisch eingelöst werden. Bei Einlösung von BONAGO Universal-Geschenkgutscheine in Akzeptanzpartner-Geschenkgutscheine behält BONAGO sich vor, die Stückelung der bestellten Akzeptanzpartner-Geschenkgutscheine zu ändern, um Bestellungen zeitnah abwickeln zu können. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf die Verfügbarkeit von Gutscheinen spezifischer, explizit auch werblich ausgelobter Partner aus dem Akzeptanzpartner-Geschenkgutscheine -Portfolio.

Eine Haftung von BONAGO gegenüber Empfängern für Verlust oder Nichtgebrauch der BONAGO Universal-Geschenkgutscheine bzw. der Akzeptanzpartner-Geschenkgutscheine nach Übersendung ist ausgeschlossen, eine Pflicht, gegebenenfalls Ersatz- BONAGO Universal-Geschenkgutscheine bzw. Akzeptanzpartner-Geschenkgutscheine zur verschicken, besteht für BONAGO ausdrücklich nicht.

BONAGO Universal-Geschenkgutscheine bzw. Akzeptanzpartner-Geschenkgutscheine sind grundsätzlich von der Rückgabe ausgeschlossen. Ein nachträglicher Umtausch bereits ausgestellter BONAGO Universal-Geschenkgutscheine bzw. Akzeptanzpartner-Geschenkgutscheine in andere Gutscheinwerte ist nicht möglich; eine Barauszahlung von BONAGO Universal-Geschenkgutscheine bzw. Akzeptanzpartner- Geschenkgutscheine ist ausgeschlossen. Eventuelle Restguthaben der BONAGO Universal-Geschenkgutscheine werden automatisch bis zum Ablaufdatum des BONAGO Universal-Geschenkgutscheins gutgeschrieben und können jederzeit digital durch Eingabe des eindeutigen Gutschein-Codes vom Empfänger eingesehen werden.

Für die Einlösung der Akzeptanzpartner-Geschenkgutscheine bei den Akzeptanzpartnern gelten grundsätzlich die aktuellen rechtlichen Vorgaben des jeweiligen Akzeptanzpartners; die Gültigkeitsdauer der Akzeptanzpartner-Geschenkgutscheine legt der jeweilige Akzeptanzpartner fest. Durch den Eintausch von BONAGO Universal-Geschenkgutscheinen in Akzeptanzpartner-Geschenkgutscheine kommen Vertragsbeziehungen ausschließlich mit dem Akzeptanzpartner zustande; BONAGO vermittelt lediglich den Akzeptanzpartner-Geschenkgutschein. Alle Ansprüche, die den Vertrag zwischen dem Empfänger und dem Akzeptanzpartner betreffen, und zwar Art und Weise der Leistung, Preisgestaltung und mögliche Leistungsverweigerung, sind an den Akzeptanzpartner zu richten. Dementsprechend trägt der Empfänger des Akzeptanzpartner-Geschenkgutscheins das Risiko einer etwaigen Insolvenz des Akzeptanzpartners.

Bei Dienstleistungen im Bereich der Freizeitgestaltung mit fixiertem Leistungszeitpunkt liegt kein Fernabsatzgeschäft gemäß § 312g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB vor, sodass kein Widerrufs- oder Rückgaberecht besteht.

BONAGO haftet für schuldhaft verursachte Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, beim Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, sofern die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Empfänger gegen solche Schäden abzusichern, sowie in Haftungsfällen nach dem Produkthaftungsgesetz unbeschränkt. Im Übrigen gilt: BONAGO haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt.

Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Durchschnittsschaden beschränkt, sofern eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haftet BONAGO nicht. Soweit die Haftung von BONAGO ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung eingeschalteter Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

BONAGO haftet nicht für Störungen, die durch außerhalb von BONAGOs Einflussbereichs liegende Umstände, wie z.B. durch höhere Gewalt, verursacht werden. Dies gilt insbesondere für Beeinträchtigungen, die auf den Ausfall oder die Störung des Telekommunikationsnetzes und der Stromversorgung zurückzuführen sind.

Im Falle der Unwirksamkeit von Regelungen dieser AGB wird die Wirksamkeit des Vertrages oder die der AGB im Übrigen nicht berührt. Für Streitigkeiten über Vermittlung von Geschenkgutscheinen durch BONAGO, die über das Internetangebot erfolgt, wird, soweit der Empfänger Vollkaufmann oder Person des öffentlichen Rechts ist, München als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Es kommt ausschließlich deutsches Recht zur Anwendung. Erfüllungsort für die Zurverfügungstellung der Gutscheine und für alle Zahlungen ist München.

Allgemeine Einlösebedingungen
für BONAGO Erholungsbeihilfe Produkte ErholungsBON / ErholungsCARD

Jede BONAGO ErholungsBON / ErholungsCARD enthält zur eindeutigen Identifizierung einen individuellen Gutschein-Code. Dieser darf vom Empfänger weder geändert noch kopiert werden. Der BONAGO ErholungsBON/ ErholungsCARD kann in Akzeptanzpartner-Geschenkgutscheine eingelöst werden.

Die Ausgabe des Aktionsgutscheins durch BONAGO an den Mitarbeiter erfolgt unabhängig vom Arbeitgeber und wird jedem Nutzer der ErholungsCARD, der sich auf der Einlöseplattform einloggt, kostenlos einmalig zur Verfügung gestellt.

Der BONAGO ErholungsBON/ ErholungsCARD ist grundsätzlich bis zum 31.03. des Folgejahres gültig. Wiederaufladungen sind möglich. Beabsichtigt der Kunde für den an Arbeitnehmer gewährten Vorteil in der Form BONAGO ErholungsBON/ ErholungsCARD die Pauschalversteuerung nach § 40 Abs. 2 EStG mit 25% pauschaler Lohnsteuer in Anspruch zu nehmen, wird empfohlen, die Vertrags- und Einlösebedingungen mit dem zuständigen Betriebsstätten-Finanzamt im Rahmen einer lohnsteuerlichen Anrufungsauskunft nach § 42e EStG abzustimmen. BONAGO erbringt keine steuer- und rechtliche Beratung und kann keine Garantie für die gewünschte individuelle steuerliche Behandlung beim Kunden/Arbeitgeber und Arbeitnehmer übernehmen.

Bei Einlösung von BONAGO ErholungsBON/ ErholungsCARD in Akzeptanzpartner-Reisegutscheine behält BONAGO sich vor, die Stückelung der von Empfänger bestellten Akzeptanzpartner-Reisegutscheine zu ändern, um Bestellungen im Sinne des Empfängers zeitnah abwickeln zu können. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf die Verfügbarkeit eines spezifischen, explizit auch werblich ausgelobten Partners aus dem Akzeptanzpartner-Reisegutscheine-Portfolio. Mit Einlösung von BONAGO ErholungsBON/ ErholungsCARD in Akzeptanzpartner-Reisegutscheine bestätigt der Besitzer des ErholungsBON/ ErholungsCARD, dass er die Akzeptanzpartner-Reisegutscheine ausschließlich zu eigenen Reisezwecken verwendet.

Eine Haftung von BONAGO gegenüber Erwerbern und Empfängern für Verlust oder Nichtgebrauch der BONAGO ErholungsBON/ ErholungsCARD bzw. der Akzeptanzpartner-Reisegutscheine ist ausgeschlossen, eine Pflicht, gegebenenfalls Ersatz- BONAGO ErholungsBON/ ErholungsCARD bzw. Akzeptanzpartner-Reisegutscheine zur verschicken, besteht für BONAGO ausdrücklich nicht.

BONAGO ErholungsBON/ ErholungsCARD bzw. Akzeptanzpartner-Reisegutscheine sind von der Rückgabe ausgeschlossen. Ein nachträglicher Umtausch bereits verausfolgter BONAGO ErholungsBON/ ErholungsCARD bzw. Akzeptanzpartner-Reisegutscheine in andere Gutscheinwerte ist nicht möglich; eine Barauszahlung von BONAGO ErholungsBON/ ErholungsCARD bzw. Akzeptanzpartner-Reisegutscheinen bzw. von Restguthaben ist ausgeschlossen. Eventuelle Restguthaben der BONAGO ErholungsBON/ ErholungsCARD werden automatisch bis zum Ablaufdatum des BONAGO ErholungsBON/ ErholungsCARD dem Empfängerkonto gutgeschrieben und können jederzeit digital durch Eingabe des eindeutigen Gutschein-Codes vom Empfänger eingesehen werden.

Für die Einlösung der Akzeptanzpartner-Reisegutscheine bei Akzeptanzpartner gelten grundsätzlich die aktuellen rechtlichen Vorgaben; die individuelle Gültigkeit der Akzeptanzpartner-Reisegutscheine legt jedoch der Akzeptanzpartner fest. BONAGO hat hierauf keinen Einfluss. Durch den Eintausch von BONAGO ErholungsBON/ ErholungsCARD in Akzeptanzpartner-Reisegutscheine kommen Vertragsbeziehungen ausschließlich zwischen dem Empfänger und dem Akzeptanzpartner zustande; BONAGO vermittelt lediglich den Akzeptanzpartner-Reisegutschein an Empfänger. Alle Ansprüche, die den Vertrag zwischen Empfänger und Akzeptanzpartner betreffen, und zwar Art und Weise der Leistung, Preisgestaltung und mögliche Leistungsverweigerung, sind an den Akzeptanzpartner zu richten. Dementsprechend trägt der Empfänger des Akzeptanzpartner-Geschenkgutscheins das Risiko einer etwaigen Insolvenz des Akzeptanzpartners.

Für alle BONAGO Gutscheinprodukte gilt, dass grundsätzlich kein Anspruch auf Rücknahme besteht. Bei Dienstleistungen im Bereich der Freizeitgestaltung mit fixiertem Leistungszeitpunkt liegt kein Fernabsatzgeschäft gemäß § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB vor, sodass kein Widerrufs- oder Rückgaberecht besteht. Jeder Erwerb von BONAGO Gutscheinprodukten ist mit Zustandekommen des Vertrages bindend und verpflichtet zur Zahlung.

Neben den Akzeptanzpartnern haftet BONAGO bei ihrer Vermittlungstätigkeit für schuldhaft verursachte Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie in Haftungsfällen nach dem Produkthaftungsrecht unbeschränkt. Für Schäden an sonstigen Gütern gilt: BONAGO bzw. Akzeptanzpartner haften bei Vorsatz im Umfang unbeschränkt oder bei grober Fahrlässigkeit ebenfalls unbeschränkt, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung sonst auf den vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden beschränkt, wenn nur unwesentliche Vertragspflichten verletzt wurden. Im gleichen Umfang ist die Haftung bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten begrenzt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haften BONAGO bzw. die Akzeptanzpartner nicht. Soweit die Haftung von BONAGO bzw. der Akzeptanzpartner ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung eingeschalteter Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

BONAGO haftet nicht für Störungen, die durch außerhalb ihres Einflussbereiches liegende Umstände verursacht werden. Dies gilt insbesondere für Beeinträchtigungen, die auf Ausfall oder Störung des Telekommunikationsnetzes und der Stromversorgung zurückzuführen sind. Weiterhin übernimmt BONAGO keine Haftung für die Richtigkeit im Internet angegebener Daten sowie für die technische Störungsfreiheit des Internetangebots.

Im Falle der Unwirksamkeit von Regelungen dieser AGB wird die Wirksamkeit des Vertrages oder die der AGB im Übrigen nicht berührt. Für Streitigkeiten über Vermittlung von Geschenkgutscheinen, die über das Internetangebot erfolgte, wird, soweit der Erwerber Vollkaufmann oder Person des öffentlichen Rechts ist, München als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Es kommt ausschließlich deutsches Recht zur Anwendung. Erfüllungsort für die Zurverfügungstellung der BONAGO – Universalgutscheine und für alle Zahlungen ist München.

Stand 03/2024

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